Rechtsprechung
BFH, 23.04.1964 - V 103/62 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,10031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 02.03.1967 - V 219/63
Einstufung des Runderlasses Außenwirtschaft 28/59 als Rechtsnorm
Der Senat hat mit Urteil V 304/58 U vom 11. Juli 1960 (BFH 71, 495, BStBl III 1960, 433) entschieden, daß ein Anspruch auf Umsatzsteuervergütung dann nicht besteht, wenn Waren verbotswidrig ausgeführt worden sind, insbesondere die Ausfuhren nur durch Täuschung der Behörden durchgeführt werden konnten (BFH V 103/62 vom 23. April 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 319). - FG Hessen, 09.11.2004 - 6 V 409/03
Steuerfreiheit; Innergemeinschaftliche Lieferung; Ausfuhrlieferung; PKW; …
Die Rechtsprechung hat vielmehr stets ausgesprochen, daß ein ordnungsgemäßer Ausfuhr- und Buchnachweis verlangt, daß die Angaben über den Abnehmer materiell zutreffend sein müssen und nicht fingiert sein dürfen (BFH Urteil vom 23.4.1964 V 103/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 319; FG München, Urteil vom 17.3.1994 14 K 2939/93, Umsatzsteuer und Verkehrsrundschau - UVR - 1994, 278; Husmann in Rau-Dürrwächter, UStG , § 6 Tz.296).